Ja, Sie dürfen weiterhin Werbemailings versenden
Für das Print-Mailing sind die Vorgaben und somit der organisatorische Aufwand nicht ganz so
mühsam. Im Gegensatz zu Werbung per Email, SMS, Fax oder Telefon kann die Ansprache per Direktmailing
erfolgen, ohne ein Opt-in (Werbeeinverständnis des Empfängers) einzuholen, wenn es sich um B2B-,
Bestandskundenadressen (dazu gehören auch Interessenten), Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen,
Spendenwerbung oder um die sogenannte "Transparente Nutzung" (Listbroking) handelt.
Sie müssen den Empfängern jedoch die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen.
Möglichkeit zum Widerspruch in Ihrem Mailing einbauen
Bei allen Zielgruppen müssen Sie in jedem Mailing den Hinweis auf die Möglichkeit zum Widerspruch unterbringen. Egal ob im
Anschreiben, auf der Postkarte oder schon in Ihrem Werbemittel. Der Hinweis sollte sichtbar und seriös untergebracht sein. Sollte ein
Empfänger einen Widerspruch einlegen, dürfen Sie diese Adresse für weitere Mailings nicht mehr verwenden. Löschen Sie diese Adresse jedoch
nicht aus dem System sondern hinterlegen Sie ein Widerspruchsmerkmal.
Beispiel:
Wenn Sie unsere Informationen nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen bei: Letterservice Rodemeier,
Tiestestr. 12, 30171 Hannover.
Datenspeicherung
Foldende Felder sollten Ihre Adress-Datensätze zukünftig enthalten:
- Erhebungsdatum der Adresse
- Quelle der Adresse
- Widerspruch Nutzung für Mailings erteilt
Sie müssen für alle genutzten Adressdaten nachweisen können,
woher der Datensatz stammt und wann er erhoben wurde. Außerdem müssen Sie Ihren Mailingempfängern die Möglichkeit geben,
dem Zusenden von Werbebriefen zu widersprechen. Diese Widersprüche müssen natürlich in Ihren
Adressen hinterlegt sein. Und das möglichst bis zum 31.8.2012, denn bis dahin gilt eine Übergangsfrist für Adressen, die
vor 2009 erhoben wurden.
Künftig sollten Sie schon bei der Erhebung der Adresse informieren, dass die personenbezogenen Daten gespeichert und zu werblichen Zwecken
genutzt werden. Etwa in Angeboten, auf Gewinnspielkarten, auf Bestell-/Vertragsbögen, auf Rabattcoupons, auf Formularen Ihrer Homepage, u.s.w.
Wir empfehlen ein Mailing
an alle Bestandsadressen, die nicht als Kunde oder Interessent zu definieren sind und bei denen Sie die Quelle und
das Erhebungsdatum nicht nachweisen können.
- Formulieren Sie über oder neben Ihrer Werbebotschaft ein deutlich erkennbares Opt-in (Werbeeinverständnis, das der Empfänger unterschrieben zurück senden soll),
am besten gleich für alle Werbekanäle (Email, SMS, Fax, Telefon, Briefpost).
- Bitten Sie den Empfänger auszuwählen, wie er künftig von Ihnen kontaktiert werden möchte (Brief, Email, Fax, SMS, Telefon).
- Geben Sie ihm jedoch auch die Möglichkeit, sich ganz gegen Werbung in jeglicher Form zu entscheiden.
- Vielleicht locken Sie Ihre Kunden mit einem Sonderrabatt oder Give-away bei Antwort?!
Diese Informationen müssen natürlich sorgfältig in Ihren gespeicherten Daten hinterlegt und berücksichtigt werden.
Anschauliche und verständliche Informationen zu diesem Thema bietet u. a. der Best Practice Guide des DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband)
"Datenschutznovellen 2009 - Auswirkungen auf das Dialogmarketing".
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